Satzung des MCC

Der MCC distanziert sich grundsätzlich vom Fahren unter Alkoholeinfluss!

Satzung des MCC-Knittkuhl N.E.V. (nicht eingtragener
Verein)

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Brauereien und
den Wirten, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigte Trinker in einem
vereinten Europa der Vernichtung des Bieres zu dienen, hat sich der MCC
Knittkuhl kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt diese Satzung gegeben. Die
Motorradfahrer aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit
und Freiheit der Biertrinker vollendet. Damit gilt diese Satzung für den
gesamten MCC.

1. Verein

1.1.
Vereinszweck

1.2.
Vereinssitz

1.3.
Trinkstellung

2. Mitgliedschaft

2.1.
Erwerb der Mitgliedschaft

2.2.
Zeichen der Mitgliedschaft

2.3.
Verpflichtungen des ordentlichen Mitglieds

2.4.
Kontrolle der ordentlichen Mitgliedschaft

2.5.
Sanktionen

3. Vorstand

3.1.
Zusammensetzung

3.2.
Wahl des Vorstandes

3.3.
Aufgabe des Vorstandes

4. Abstimmungen im MCC

4.1.
Allgemein

4.2.
Stimmengewichtung des Vorstandes

4.3.
Stimmengewichtung der Mitglieder

5. Änderungen und Ergänzungen

6. Priorität

7. Gerichtsstand


Anhang A