Der MCC distanziert sich grundsätzlich vom Fahren unter Alkoholeinfluss!
Satzung des MCC-Knittkuhl N.E.V. (nicht eingtragener
Verein)
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Brauereien und
den Wirten, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigte Trinker in einem
vereinten Europa der Vernichtung des Bieres zu dienen, hat sich der MCC
Knittkuhl kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt diese Satzung gegeben. Die
Motorradfahrer aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit
und Freiheit der Biertrinker vollendet. Damit gilt diese Satzung für den
gesamten MCC.